
Die obligatorische Krankenversicherung unterscheidet zwischen Betreuung und Pflege. Betreuungsleistungen wie Gesellschaft, Begleitung, Unterstützung im Haushalt oder gemeinsame Aktivitäten werden von der Grundversicherung in der Regel nicht übernommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Grundversicherung an anerkannten Grund- und Behandlungspflegeleistungen. Diese müssen nach einer fachlichen Bedarfsermittlung durch einen zugelassenen Leistungserbringer erbracht werden.
Unser Schwerpunkt liegt auf der persönlichen Betreuung und Begleitung im Alltag. Wird zusätzlich Grund- oder Behandlungspflege benötigt, stimmen wir die Betreuung mit einem anerkannten Spitex-Partner ab.
Ob und in welchem Umfang sich die Krankenkasse an Pflegeleistungen beteiligt, muss individuell mit der Versicherung und dem zuständigen Spitex-Partner abgeklärt werden.















